
Peecon BIGA 25 Twin WB
ÂŁ38,127
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VAT taxable | |
Condition | New |
Advertiser status | Commercial |
Year of manufacture | 2023 |
Advert number | 8159524 |
Internal reference number | 64121 |
Further Descriptions
Peecon Biga 25 Twin Wide Body Sonderedition
- zentrale Schmierung der Schnecken
- 2 mechanische Gegenmesser
- manueller StĂŒtzfuĂ
- 1 Magnet pro Schnecke
- Brevini Zwischengetriebe mit 2 GĂ€ngen (1000 U/min)
- Weitwinkelgelenkwelle Walterscheid 1 3/8"-6 statt standart Gelenkwelle
- PTO freilauf
- bewegliche Auswurfbleche
- hydraulisch gebremste Achse
- LED Beleuchtung
- Bereifung 215/75 R17,5
- Zugöse nach DIN
-
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Hans Wittrock GmbH Landtechnik
DorfstraĂe 38
D-26899 Rhede/ Brual
Tel.: 04964/91600
Fax: 04964/916060
email: info@wittrock-landtechnik.de
GeschĂ€ftsfĂŒhrer:
Dipl.-Ing. Bernhard Wittrock
Amtsgericht OsnabrĂŒck HRB 121256
Ust.-Id.-Nr. DE 811 287 760
St.-Nr. 53/200/23363
Bankverbindungen:
EmslÀndische Volksbank eG
(BLZ 266 614 94)
Konto-Nr. 851 4300 600
Rabobank Bellingwolde
Konto-Nr. 3066 55 357
Allgemeine GeschÀftsbedingungen Hans Wittrock GmbH
I. ALLGEMEINES
Die nachstehend aufgefĂŒhrten Vertragsbedingungen gelten fĂŒr alle VertrĂ€ge, die wir mit den KĂ€ufern unserer Waren abschlieĂen. Davon abweichende Bedingungen des KĂ€ufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrĂŒcklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis -, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. FĂŒr mĂŒndlich erteilte AuskĂŒnfte unserer MitarbeiterĂŒbernehmen wir keine GewĂ€hr.
2. AuftrĂ€ge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestĂ€tigt oder ausgefĂŒhrt worden sind. Erfolgt keine schriftliche BestĂ€tigung, so gilt die Rechnung als AuftragsbestĂ€tigung. Telefonische AuftrĂ€ge nehmen wir nur auf Gefahr des KĂ€ufers an.
3. Abbildungen, angegebene MaĂe und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annĂ€hernd zu betrachten. Unwesentliche Ănderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeintrĂ€chtigen wie Konstruktions- oder FormĂ€nderungen oder Abweichungen im Farbton, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten. Bei IrrtĂŒmern in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, bei der Auftragserfassung, in Rechnungen und sonstigen ErklĂ€rungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen, soweit dies fĂŒr den KĂ€ufer zumutbar ist.
III. LIEFERUNG
1. Die Angaben ĂŒber Lieferzeiten gelten als annĂ€hernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 2. Wir sind bemĂŒht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben ĂŒber Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrĂŒcklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist kann der KĂ€ufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurĂŒcktreten.
3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Vertrages in Frage stellen können sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, ArbeitskĂ€mpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurĂŒcktreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus AnsprĂŒche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
IV. VERSAND UND VERPACKUNG
1. Der Versand der Ware erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers. Dies gilt auch dann, wenn die Ware auf unsere Veranlassung durch Dritte zugestellt wird; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Zufuhrkosten zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufĂ€lligen Unterganges und der zufĂ€lligen Verschlechterung der Ware auf den KĂ€ufer ĂŒber.
2. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unseremErmessen. Wir ĂŒbernehmen keine Garantie fĂŒr den kostengĂŒnstigsten Versand.
3. Erfolgt der Versand mit Mehrwegverpackungen, so ist der KĂ€ufer verpflichtet, die Mehrwegverpackung nach erfolgter Lieferung frachtfrei zu rĂŒckzusenden. Kommt der KĂ€ufer dieser Verpflichtung nicht in angemessener Frist nach, sind wir berechtigt dem KĂ€ufer die Mehrwegverpackung zu Selbstkosten in Rechnung zustellen.
V. PREISE
1. FĂŒr die Preise der bestellten Ware gelten unsere Preislisten. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk. Die Preise verstehen sich in unserer HauswĂ€hrung (EUR), sofern keine andere Bezeichnung getroffen ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nicht ausdrĂŒcklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Preisberichtigungen aufgrund von offensichtlichen IrrtĂŒmern auf Rechnungen und Preislisten bleiben vorbehalten.
VI. GEWĂHRLEISTUNGEN UNDGARANTIE
Wir leisten fĂŒr Lieferungen und Dienstleistungen unter Ausschluss weiterer AnsprĂŒche â vorbehaltlich des Abschnittes X. â GewĂ€hr wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile, die sich infolge eines vor dem GefahrenĂŒbergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Die Feststellung solcher MĂ€ngel ist uns unverzĂŒglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
2. Der KĂ€ufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum RĂŒcktritt vom Vertrag, wenn wir â unter BerĂŒcksichtigung der gesetzlichen AusnahmefĂ€lle â eine uns gesetzte angemessene Frist fĂŒr die Nachbesserung und Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem KĂ€ufer lediglich das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Das Recht auf Minderung des Kaufpreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere AnsprĂŒche bestimmen sich nach Ziffer X. dieser Bedingungen.
3. Unsere ĂuĂerungen, ĂuĂerungen des Herstellers und seiner Gehilfen, insbesonderein der Werbung oder bei der Kennzeichnung fĂŒr bestimmte Eigenschaften sowie im Rahmen der VerkaufsgesprĂ€che sind unverbindlich, es sei denn, wir haben die Richtigkeit dieser Angaben garantiert.
4. Eigenschaftsbeschreibungen, insbesondere im Rahmen von Vertragsverhandlungen, Prospektangaben und Werbeaussagen, gelten nicht als Garantie, es sei denn, sie werden ausdrĂŒcklich als solche bezeichnet.
5. Es wird keine GewĂ€hr fĂŒr SchĂ€den ĂŒbernommen, die durch unsachgemĂ€Ăe oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Anwender oder Dritte, versĂ€umte Wartungsarbeiten (wenn diese vom Hersteller verpflichtet werden), normale Abnutzung, fehlerhafte oder nachlĂ€ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische und / elektrische / elektronische / mechanische / oder hydraulische EinflĂŒsse etc. entstanden sind.
VII. VERJĂHRUNG
1. Alle AnsprĂŒche des KĂ€ufers â aus welchen RechtsgrĂŒnden auch immer â verjĂ€hren in 12 Monaten, ab dem Datum der Rechnung ĂŒber das gelieferte Teil. FĂŒr vorsĂ€tzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei AnsprĂŒchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
2. Auch bei einem berechtigten Anspruch des KĂ€ufers gegen uns aus § 478 BGB (RĂŒckgriff des Unternehmens) ist der Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.
VIII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollstĂ€ndigen Befriedigung unserer sĂ€mtlichen, auch der kĂŒnftig entstehenden Forderungen, aus der GeschĂ€ftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis fĂŒr bestimmte vom KĂ€ufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist. Ăbersteigt der Wert der Sicherung die gesamten Forderungen von uns an den KĂ€ufer um mehr als 10 %, ist der KĂ€ufer berechtigt, insoweit Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl zu verlangen. Wechsel und Schecks fĂŒhren erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung unserer AnsprĂŒche.
2. Dem KĂ€ufer ist die WeiterverĂ€uĂerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen GeschĂ€ftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die WeiterverĂ€uĂerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. SicherungsĂŒbereignungen, VerpfĂ€ndungen und andere unsere Rechte beeintrĂ€chtigenden VerfĂŒgungen sind dem KĂ€ufer nicht gestattet. Der KĂ€ufer tritt hiermit alle ihm aus einer WeiterverĂ€uĂerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder spĂ€ter zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns ĂŒbergegangenen Forderungen zu ĂŒbersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermĂ€chtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemÀà nachkommt. Die eingezogenen BetrĂ€ge sind unverzĂŒglich an uns abzufĂŒhren, solange uns fĂ€llige Forderungen gegen den KĂ€ufer zustehen.
3. GerĂ€t der KĂ€ufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Der KĂ€ufer garantiert uns insoweit ein freies Zugangsrecht zu seinen GeschĂ€ftsrĂ€umen zu den ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Bei PfĂ€ndungen von Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der KĂ€ufer unverzĂŒglich schriftlich zu benachrichtigen.
IX. ZAHLUNGEN
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung ĂŒbermittelt werden. GerĂ€t der KĂ€ufer mit fĂ€lligen Zahlungen in Verzug, schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Nachweis eines höheren Schadensbleibt uns jedoch vorbehalten.
2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Zu SkontoabzĂŒgen ist der KĂ€ufer nur berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Rechnungen vollstĂ€ndig beglichen sind. Bei Verrechnung von Gutschriften sind RechnungsbetrĂ€ge nur dann skontier fĂ€hig, wenn auch unsere Gutschriften rĂŒckskontiert werden.
3. Zahlungen werden unabhÀngig von eventuellen Zahlungsbestimmungen des KÀufers gemÀà § 366, 367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
4. Nimmt der KĂ€ufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden GrĂŒnden nicht durchgefĂŒhrt werden, sind wir berechtigt, eine EntschĂ€digung von 10 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
X. HAFTUNG UND EINREDEBESCHRĂNKUNG
1. Beim Fehlen garantierter Eigenschaften haften wir fĂŒr SchĂ€den, die am Liefergegenstand selbst entstehen. FĂŒr SchĂ€den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nicht.
2. Die Haftung beschrÀnkt sich auf SchÀden, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
3. Die Haftung ist fĂŒr jeden Fall beschrĂ€nkt auf den Betrag, der der Summe unserer Betriebshaftpflichtversicherung entspricht.
XI. ZURĂCKBEHALTUNG UND AUFRECHNUNG
Die Geltendmachung von ZurĂŒckbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen des KĂ€ufers sind ausgeschlossen, es sei den n die AnsprĂŒche sind von uns anerkannt oder rechtskrĂ€ftig festgestellt.
XII. ERFĂLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
1. Alle gegenseitigen Verpflichtungen aus unseren VerkĂ€ufen sind in Brual zu erfĂŒllen. Gerichtsstand ist fĂŒr beide das Amtsgericht Papenburg oder das Landgericht OsnabrĂŒck. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zustĂ€ndiges Gericht in und auĂerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der KĂ€ufer seinen Wohnsitz oder Gerichtssitz im Ausland hat.
2. Es gilt ausschlieĂlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei GeschĂ€ften mit auslĂ€ndischen Firmen oder Lieferungen in das Ausland.
XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berĂŒhrt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gĂŒltige Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
2. AbĂ€nderungen oder ErgĂ€nzungen zu diesen Bedingungen bedĂŒrfen unserer ausdrĂŒcklichen schriftlichen BestĂ€tigung.